Alltagsbegleiter:innen und Haushaltshilfen unterstützen pflegebedürftige Menschen dort, wo sie Hilfe im Alltag brauchen – vor allem im Haushalt, bei Wegen oder zur sozialen Teilhabe.
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen z. B.:
• Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen, soweit diese vom Pflegebedürftigen genutzt werden,
• Wäschepflege,
• Unterstützung beim Kochen,
• Fenster putzen oder Betten beziehen.
In der Alltagsbegleitung geht es vorrangig um gemeinsame Aktivitäten wie:
• Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen oder Spaziergängen,
• Gesellschaft leisten, Gespräche führen, gemeinsam Spiele spielen,
• Hilfe bei Briefen, Formularen oder Botengängen,
• Mitgestaltung im Haushalt – z. B. bei der Deko, beim Kochen oder bei leichter Ordnung,
• Unterstützung bei der Kinderbetreuung, z. B. durch Spielen, Vorlesen oder Hilfe bei den Hausaufgaben.
Wichtig ist: In der Alltagsbegleitung dürfen keine Aufgaben übernommen werden, die klar zur Hauswirtschaft zählen. Kleine Handgriffe wie das Einräumen der Spülmaschine sind aber erlaubt.